Allgemeine Handelsbedingungen

I.    Allgemeine Bestimmungen

Diese allgemeine Handelsbedingungen enthält nach dem Handelsgesetzbuch Vertragsbeziehungen zwischen dem Verkäufer (FERROKONT, s.r.o. Letovice, Česká 632/62, IČO 25 30 43 05) und dem Käufer.

II.    Der Leistungsgegenstand

Der Leistungsgegenstand ist die Vereinbarungslieferung oder die Dienstleistungen

III.    Preise, Zahlungen  und Fakturation

Der Einkaufspreis wird  aufgrund der Preisliste des Verkäufers abgemacht. Die Preisliste gilt vom Tage, wann der Käufer die Ware bestellt. Der Verkäufer gibt den Preis dem Käufer durch das Preisangebot mit unbefristeter Gültigkeit bekannt. Der Käufer ist damit (mit dem Preis) mit seiner Unterschrift des Angebotes, des Kaufvertrages, des Preisabschlusses oder des Lieferscheines einverstanden.

Festgelegte Preis ist ohne die Mehrwertsteuer.

Die Fälligkeit der Rechnung ist innerhalb von 14 Tage. Inndividualbezahlung ist möglich in Abhängigkeit von der Zahlungsmoral des Abnehmers. Ausgleich einer Rechnung = Gutschrift auf ein Konto des Verkäufers oder bare Zahlung zur Kasse des Verkäufers.

Eigentumsrecht zur Lieferware geht in dem Käufer im Moment, wenn der Käufer der ganze Kaufpreis und andere Schulden bezahlt. (die Vertragsstrafe, der Verzugszins)

In dem Fall die Nichtzahlung für die gelieferte Ware im Liefertermin, verpflichten sich hiermit der Käufer dem Verkäufer die Vertragsstrafe bezahlt. (im ersten 30Tage vom Fälligkeitstermin von 0,05% und weiter dann 0,1% vom Gesamtunbezahltebetrag in jeden Kalendertagen desZahlungsverzuges.
In dem Fall die Nichtzahlung gesamtesEinkaufspreises in der Zahlungsfrist der Rechnung, hat der Verkäufer das Recht von dem Vertrag zurücktreten. In disem Fall ist nicht der Ersatzanspruch des Verkäufers gekränkt.

IV.    Die Lieferungsfrist

Der Liefertermin liegt an  konkreter Bestellung, am Warenartikel, an den Dienstleistungen und ist in entsprechendem Kaufvertrag anberaumt. Die Lieferart vereinbart der Vertreter der Firma und der Käufer.

Der Verkäufer ist befugt der Gegenstand des Vertrages auch die Teilleistung nachkommen. Der Käufer ist pflichtig die Teilleistung des Verkaufsartikels übernehmen.

V. Rücktritt vom Vertrag

Wann ein Rücktritt des Verkäufers oder Käufers vom Vertrag ist, der Käufer verpflichtet sich zugusten des Verkäufers alle Abnahmeware (nicht bezahlte) einschlisslich der Dienstleistungen.

Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer den Vereinbarungsvorschuß nicht bezahlt (mehr als 10Tage nach dem vereinbarten Termin), und auch durch den groben Kontraktbruch oder wenn die Handelsgesetzesverletzung wird sein.

Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, dass der Käufer  nicht vereinbarten Unterlagen für die Ausführung eines Auftrags zu liefert.
Der Verkäufer kamm nicht für die Verspätung oder die Unmöglichkeit der Lieferung auf. (in Folge der höhere Gewalt)

Der Verkäufer muss in diesem Fall den Käufer informieren und dann hat das Recht der Fristverlängerung oder vom Vertrag zurücktreten. (ohne die Schadenhaftung)

VI . Nächster Vertragsabschluß

Der Verkäufer gewährt die Warengarantie (6Monaten seit der Aufnahme).

Offenere Mangel muss der Käufer schriftlich dem Verkäufer angeben (in 7Tage seit der Aufnahme) und verdeckte Mangel 6Montate. Der Verkäufer ist verpflichtet Mangel mit der Reparatur, mit der Ersatzleistung abhelfen. (spätestens bis 2Monate von der Reklamation).

Nächste Ansprüche (der Folgeschaden) werden von der Mängelhaftung ausweisen.

In der Augenblich der Abnahme der Waren hat das Risiko des Verlus und der Beschädigung der Käufer.
Wenn der Schaden entsteht später hat keine Beeinflussung auf die Bezahlung des Käufers.

VII. Zusammenfassung 

Die Firma FERROKONT, s.r.o. behaltet sich das Recht auf die Änderungen der Allgemeine Handelsbedingungen . Eventuelle Änderung wird kundmachen.

Letovice  27. 04. 2004     Miloslav Bursa
Geschäftsführer

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